Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 VORAUSSETZUNGEN

(1) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des Radfahrens einen Helm tragen, der den DTU-Bestimmungen entspricht.

(2) Den Hinweisen und Vorgaben des Veranstalters und den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung vorzunehmen.

§2 VERTRAGSSCHLUSS

(1) Die Anmeldung ist über die ONLINE-Anmeldung unter www.stadttriathlon-forchheim.de möglich.

(2) Minderjährige Teilnehmer melden sich, wie die volljährigen Starter, ebenfalls über die ONLINE-Anmeldung an. Zusätzlich zur ONLINE-Anmeldung müssen minderjährige Teilnehmer bei Abholung der Startunterlagen, eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung (siehe Vordruck Anmeldeformulare unter Anmeldung) vorlegen. Der Erziehungsberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er gleichzeitig im Namen seines Ehepartners die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Minderjährigen akzeptiert. Für die Startberechtigung muss das Startgeld beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die offizielle Anmeldebestätigung erhalten haben.

§3 ZAHLUNG

(1) Teilnehmer mit einem deutschen Bankkonto zahlen per Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren.

(2) Wird die Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers (auch später) nicht eingelöst, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten. Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Kosten, die eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro des Veranstalters sowie die jeweilige Gebühr des Kreditinstituts beinhalten, gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.

(3) Gibt der Teilnehmer den Leih-Transponder nicht bis spätestens 2 Stunden nach der Veranstaltung den Chip zurück, werden 25€ vom Konto nachbelastet.

§4 AKKREDITIERUNG

(1) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen nur gegen Vorlage der Meldebestätigung und seinem Personalausweis/Reisepass. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Zusätzlich zu der ausgefüllten Vollmacht muss die bevollmächtigte Person eine Personalausweiskopie und die offizielle Anmeldebestätigung des Teilnehmers bei der Akkreditierung vorlegen. Die Unterlagen werden nicht zugesendet. Die Ausgabe der Startunterlagen erfolgt wie auf unserer Website www.stadttriathlon-forchheim.de angekündigt.

(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Akkreditierung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

§5 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise und Hotelkosten. Bei Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch. Weitere Informationen zu Rücktritt oder Tausch siehe >Anmeldung<

§6 HAFTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko!

(2) Die Haftung des Veranstalters, auch gegenüber Dritten, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

(3) Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es auf der Wettkampfstrecke zu Fahrzeug- und Fußgängerverkehr kommen kann und er die daraus resultierenden Risiken trägt. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, sich mit den Wettkampfstrecken und den Wechselzonen vertraut zu machen. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die Strecken/Wechselzonen so, wie sie sind. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass folgende Gefahren bestehen: Stürze, Gefahr der Kollision mit Fahrzeugen, Fußgängern, anderen Teilnehmern und fest stehenden Gegenständen; Gefahren, die sich aus gefährlichen Oberflächen, Materialversagen und unzureichender
Sicherheitsausrüstung ergeben sowie Gefahren durch Zuschauer, Freiwillige oder aber auch durch das Wetter entstehen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vorstehende Aufzählung nicht abschließend ist.

(4) Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhanden kommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Sie sollten daher gegen Diebstahl versichert sein.

(5) Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§7 DATENERHEBUNG UND DATENVERWERTUNG

siehe Datenschutz

§8 WETTKAMPFORDNUNGEN

Für die Veranstaltung gelten die Sportordnung und Kampfrichterordnung der Deutschen Triathlon Union sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnungen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Regelungen als verbindlich an. Nähere Informationen auf der Website der DTU unter www.dtu-info.de/footer/regelwerk-ordnungen/ordnungen.html.

Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.

Es gilt das Recht am Sitz des Veranstalters.